Im Wettbewerb der Heimträger um die Pflegebedürftigen ist die Qualität der Pflege ein besonderer Parameter. Vor allem religiöse Träger, wie Caritas und Diakonie, verheißen eine besondere, einrichtungsindividuelle Pflegequalität. Hieran anknüpfend untersucht die Arbeit, inwiefern das Recht der externen Qualitätssteuerung in der stationären Pflege die Gestaltung der Pflegequalität den Heimträgern überlässt und es die Ausrichtung des Wettbewerbs der Heimträger am Parameter der Qualität ermöglicht. Die Arbeit zeigt auf, dass die Steuerungsinstrumente des SGB XI und des Heimrechts nicht stets kompatibel sind und sich teils sogar widersprechen, und erörtert Fragen nach der verfassungsrechtlichen Legitimation des Regelungsarrangements.