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Quellenexegese des "Licet Iuris" und des Sitzungsprotokolls der preußischen Nationalversammlung vom 12.10.1848

Inhalt

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte (vollbefriedigend), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Vorlesung: Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Werk handelt zum einen von dem am 8. August 1338, auf dem Hoftag zu Frankfurt, von Ludwig IV. verkündetem "Licet Juris" und zum anderen von einem Auszug aus dem Sitzungprotokoll der preußischen Nationalversammlung vom 12.10.1848. Zu beiden Quellen wurde jeweils eine Exegese erstellt. Das "Licet Juris" wurde unter anderem unter den Gesichtspunkten des kanonischen und des römischen Rechts, dem Verhältnis des Kaisers zum Papst und zu den Kurfürsten, sowie der Begründung der kaiserlichen Macht und des Gottesgnadentums untersucht. Die Exegese der zweiten Quelle, das Sitzungsprozokoll der preußischen Nationalversammlung von 1848, bezieht sich ebenfalls auf die Bedeutung des Gottesgnadentums, sowie auf die Legitimation und Ausübung von Herrschaft in verschiedenen Epochen; Hochmittelalter, Spätmittelalter und Übergang zur Neuzeit, Absolutismus und Aufklärung. Weiterhin wird der Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit der preußischen Verfassung dargestellt. Schließlich wird auf frühere Verfassungen Deutschlands und deren Legitimation eingegangen. Abgerundet werden beide Exegesen mit einer kurzen Erläuterung zur Fortwirkung der Quelle.

Bibliografische Angaben

März 2007, 27 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783638630955

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