Jetzt bestellen : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Produktpiraterie

Keine Ende in Sicht
Je erfolgreicher ein Produkt oder eine Marke sich verkauft, desto eher werden Nachahmer auf den Plan gerufen. Bereits vor über 300 Jahren, als der Italiener Johan Maria Farina das Duftwassers Eau de Cologne erfand, erschienen verschiedenste Plagiate am Markt mit dem Ziel, am wirtschaftlichen Erfolg des begehrten Kölnisch Wassers teilzuhaben.
Dezember 2012, 11 Seiten, Deutsch
GBI-GENIOS VERLAG
9783737911368

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