Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 12 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Strafvertreidiger, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Strafverteidiger Carl von Ossietzky, vom Reichsgericht 1932 wegen Landesverrats verurteilt kommentierte seine Verurteilung wie folgt, er habe „niemals geglaubt, dass es in Deutschland Richter gäbe, die einem politischen Gegner mit den Mitteln des Strafrechts zum gemeinen Verbrecher stempelten“.
In Rahmen des Seminars „Strafverteidiger“ habe ich mich mit dem Thema „Politische Verfolgung und politische Versuche der Demontage der Strafverteidigung in Deutschland“ beschäftigt und möchte im folgenden an zwei prägnanten Fällen in der Vergangenheit Deutschlands, nämlich dem Reichstagsbrand und den Prozessen um die RAF-Terroristen, erarbeiten, welche Mittel vom Staat, den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz eingesetzt werden, um die Strafverteidigung in politischen Prozessen erheblich zu erschweren oder gar zu verhindern.
Des Weiteren möchte ich aufzeigen welche Auswirkungen eine politische Justiz auf die Strafverteidiger, aber natürlich in Konsequenz auch auf ihre Mandanten hatte und ob es für die Strafverteidigungen Möglichkeiten gab, der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht durch Einsetzen juristische Mittel entgegenzuhalten.