Das internationale Immaterialgüterrecht, mit dessen Perspektiven sich die vorliegende Arbeit beschäftigt, hat sich auf der Grundlage einer Vielzahl von internationalen, für das Immaterialgüterrecht relevanten Verträgen herausgebildet. Der Dreitstufentest, der in der Wissenschaft seit langem heftig diskutiert wird, hat Eingang in die wichtigsten Verträge gefunden und ist als einer der wesentlichen Grundsätze des internationalen Immaterialgüterrechts anerkannt. Er wurde erstmals 1967 im Rahmen der Revision der Berner Übereinkunft formuliert und wird immer häufiger als Maßstab für Schranken und Ausnahmen der im internationalen Immaterialgüterrecht geregelten Ausschließlichkeitsrechte herangezogen. Für seine Analyse und einheitliche Anwendung sind unterschiedliche Ansätze und Methoden denkbar; hier gilt es die richtige Auswahl zu treffen.
Als Ausgangspunkt der Arbeit wurden die Methoden des universellen Völkerrechts gewählt; der Dreistufentest hat nicht nur seinen Ursprung in einem völkerrechtlichen Vertrag, sondern wurde auch in diesem Rahmen weiterentwickelt. Jedoch beschränkt sich die Arbeit nicht auf den Dreistufentest als solchen, sondern richtet auch einen Fokus auf den Einfluss, den er auf das internationale Immaterialgüterrecht ausübt. Ziel der Arbeit ist es zu zeigen, wie sich das internationale Immaterialgüterrecht weiterentwickelt und wie der Dreistufentest dazu beiträgt.