Die Debattenkultur in den Volksvertretungen hat sich verändert. Wie haben die Sitzungsleitungen mit Beleidigungen, Hatespeech und Demonstrationen im Plenarsaal umzugehen? Wie weit reicht der Schutz der parlamentarischen Redefreiheit in Europa? Mit dieser Problematik befasst sich Thomas Johannes Kemper rechtsvergleichend im Hinblick auf den Deutschen Bundestag, die französische Nationalversammlung und das Europäische Parlament. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Redefreiheit nicht nur im freien und repräsentativen Mandat, sondern auch im Grundrecht der Meinungsfreiheit im Sinne des Art. 10 EMRK verortet ist. Er definiert den Anwendungsbereich der persönlichen Ehre, der Aufrechterhaltung der Ordnung sowie der parlamentarischen Funktionsfähigkeit und der Würde des Parlaments als Schranken dieses Rechts und entwickelt Kriterien zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Disziplinarmaßnahmen der Sitzungsleitung.<br /><br />Geboren 1990; Studium der Rechts- und Europawissenschaften an den Universitäten Trier und Maastricht; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier; 2023 Promotion zum Dr. jur.; Juristischer Referent beim Bundeskartellamt in Bonn.