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Öffentliche und private Durchsetzung des Kartellverbots von Art. 81 EG

Eine rechtsökonomische Analyse
Die Bedeutung eines funktionierenden Durchsetzungssystems ist in wenigen Rechtsbereichen so groß wie bei dem Kartellverbot des Art. 81 EG. Dies hat auch die Kommission erkannt, wie vor allem die Neuregelungen in der Verordnung 1/2003 zeigen.<br> <br> Hans-Wilhelm Krüger vergleicht systematisch die öffentliche Durchsetzung durch die Kommission (vor allem mittels Geldbußen) mit der privaten Durchsetzung durch andere Marktteilnehmer (vor allem mittels Schadensersatz) auf ihren Erfolg bei der Durchsetzung des Kartellverbots. Bei Anwendung der Erkenntnisse der ökonomischen Theorie der Rechtsdurchsetzung vom Standpunkt der Institutionenökonomik zeigt sich die Unverzichtbarkeit der öffentlichen Durchsetzung dank geringerer gesellschaftlicher Kosten der Durchsetzung (vor allem infolge besserer Informationsmittel) und dank einer größeren Abschreckungswirkung (vor allem infolge höherer Sanktionen). <br>

Inhalt

Hans-Wilhelm Krüger vergleicht systematisch die öffentliche Durchsetzung durch die Kommission mit der privaten Durchsetzung durch andere Marktteilnehmer auf ihren Erfolg bei der Durchsetzung des gemeinschaftsrechtlichen Kartellverbots. Es zeigt sich die Unverzichtbarkeit der öffentlichen Durchsetzung.

Bibliografische Angaben

Januar 2008, 371 Seiten, Ökonomische Analyse des Rechts, Deutsch
DEUTSCHER UNIVERSITÄTSVERLAG
9783835055377

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