Die nach dem Ersten Weltkrieg neu entstehenden Staaten Ostmitteleuropas übernahmen zunächst das bislang auf ihrem Territorium geltende Recht. Jedoch wurde schon bald die Schaffung einer eigenen, einheitlichen Zivilrechtsordnung angestrebt. Die Arbeiten blieben aber zumeist im Entwurfsstadium stecken. Diese Entwürfe stehen an einer Schwelle. Einerseits sind sie die vielleicht letzten großen Leistungen des Zeitalters der liberalen Zivilrechtskodifikationen, andererseits enthalten sie auch soziale oder paternalistische Tendenzen, die den Übergang zum heutigen sozialen Privatrecht markieren. Allen Entwürfen ist gemeinsam, dass sie sich durch hohe Qualität auszeichnen. Diese Zivilgesetzbuchentwürfe der Zwischenkriegszeit werden hier erstmals umfassend und vergleichend untersucht.