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03.05.2023

KI, ChatGPT, Blockchain

Informationstechnologie und Wirtschaftsrecht

Künstliche Intelligenz, Blockchain, ­E-Government, Digitalisierung der Justiz: Diese und weitere Themen sind in aller Munde. Wir haben mit Andri Abbühl über die Bedeutung aktueller IT-Entwicklungen für Wirtschaft und Recht in der Schweiz gesprochen.

Welche Chancen und Risiken bietet die Distributed Ledger Technology (DLT) in Wirtschaft und Recht?
Die DLT eignet sich für Anwendungen, bei denen Datenintegrität und Zugänglichkeit wichtig sind und ein Single Point of Failure vermieden werden soll. Das betrifft etwa öffentliche Register. Ausserdem ermöglicht die DLT digitale, einzigartige Gegenstände, welche die Eigenschaften leicht verfügbarer digitaler Daten und wertvoller physischer Objekte vereinen. Das ist interessant für Finanzinstrumente oder andere Gegenstände, bei denen der Kommunikationsinhalt wichtiger ist als die physische Beschaffenheit. Im Finanzbereich kann die DLT das Vertrauenselement ersetzen. Natürlich muss man berücksichtigen, dass die Technik noch nicht ausgereift ist. Das Problem beim Argument, dass es ohne DLT ja bestens funktioniert, ist aber, dass man dies von jeder Innovation sagen konnte. Über Pferdekutschen beschwerte sich auch niemand, und doch brachten die Eisenbahn und Autos einen Wohlstandsgewinn.

 

Welche juristischen Herausforderungen werfen ­aktuelle Entwicklungen im KI-Bereich auf (bspw. ChatGPT, selbstfahrende Autos o.Ä.)?
Ein Problem ist die Urheberschaft an KI-generierten Werken. Intuitiv würde man sagen, dass nicht die menschlichen Programmierer der KI das Werk schaffen, sondern die KI selbst. Diese ist aber nicht rechtsfähig, kann kein Urheberrecht und kein Patent beanspruchen. Eine Rechtsfähigkeit mit angeblich menschlichen Eigenschaften wie Autonomie, Bewusstsein usw. zu begründen, ist für die heutige KI nicht überzeugend. ChatGPT antwortet nur, wenn man fragt; das Programm hat keine eigenen Bedürfnisse, kein Vermögen usw. Und was ist überhaupt die Identität einer KI, wo hört sie auf?
Eine weitere Frage liegt bei der Haftung. Gegen eine Haftung für Schöpfer von Programmen, die selbstfahrende Autos lenken oder bei denen anderweitig ein Schaden entstehen könnte, wird zum Teil eingewandt, dass die KI «autonom» handle. Das ist wenig überzeugend, schon deshalb, weil man einer Haftung aus dem Weg gehen könnte, indem man eine möglichst unkontrollierbare KI schafft. Es ist eine politische Frage, inwieweit ein Hersteller für seine Produkte haften sollte.

 

GLOSSAR

DLT (Distributed Ledger Technology) bezeichnet die dezentrale Dokumentation von Information in vielen ­gleichrangigen Kopien (bspw. Blockchain). Technische Massnahmen stellen sicher, dass neue Information in allen Kopien übernommen wird und Konsens über den aktuellen Stand besteht.

 

Künstliche Intelligenz (KI) benennt Maschinen mit «intelligenten» Eigenschaften wie Informationsverarbeitung, Sprachverständnis und Problemlösungsfähigkeit.

 

Maschinelles Lernen ist ein Teilbereich der KI, bei dem ein künstliches System aus einer Vielzahl von Beispielen lernt und diese in neuen Formen verallgemeinert (bspw. ChatGPT).