Zu den Neuerungen der teilrevidierten ZPO referieren ausgewiesene Expertinnen und Experten aus Justiz, Advokatur und Wissenschaft.
Der Vormittag beginnt mit einer gesamtheitlichen Betrachtung des revidierten Rechts, darauf folgen eine Besprechung des neu im Gesetz verankerten unbedingten Replikrechts, eine Darstellung der Änderungen im Schlichtungsverfahren sowie eine eingehende Betrachtung der Neuheiten bezüglich der Teilklage und der negativen Feststellungswiderklage. Am Nachmittag steht zunächst das Parteigutachten, das neu als Beweismittel gilt, im Fokus. Danach folgen Besprechungen der Neuerungen bezüglich der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit und des neuen Novenrechts. Den Abschluss bilden ausgewählte Schwerpunkte zu weiteren Neuerungen der ZPO-Revision