Die ehemaligen Berner Professoren Dr. Dr. h.c. Heinz Hausheer und Dr. h.c. Hans Peter Walter führten die Reihe während vieler Jahre mit grosser Leidenschaft. Sie zeichneten sich während dieser Zeit verantwortlich für die Qualität der Kommentierung, die sowohl dem wissenschaftlichen als auch dem praxisorientierten Anspruch gerecht werden soll. Zentrale Bestandteile ihrer Tätigkeit waren die Auswahl der Autoren, deren Betreuung sowie die Festsetzung des Konzepts.
Stämpfli Verlag: Worin sehen Sie den grössten Nutzen des Berner Kommentars?
HPW: Der grösste Nutzen des Berner Kommentars liegt in der Verbindung von Wissenschaft und Praxis.
HH: Der Berner Kommentar zeigt das Gesamtsystem auf und bindet die Wissenschaft und die Praxis entsprechend ein. Der Berner Kommentar steht der Praxis beratend zur Seite, indem er die höchstrichterliche Rechtsprechung aufzeigt und dabei auch beurteilt.
Stämpfli Verlag: Was zeichnet den Berner Kommentar besonders aus und was sind die Geheimnisse seines Erfolgs?
HH: Der Berner Kommentar geht in der Bearbeitung der Artikel tiefer als andere mittlere und kleinere Kommentare auf dem Markt. Nichtsdestotrotz ist der BK in der Handhabung immer noch brauchbar und der Benutzer kann seine Frage innert nützlicher Frist befriedigend beantworten.
HPW: Das Grundprinzip des BK liegt in der raschen Auffindbarkeit und der leichten Zugänglichkeit der Materie.
HH: Alles was nicht leicht zugänglich ist, ist verloren. Das Konzept des Werkes muss für den Benutzer sofort ersichtlich sein.
HPW: Gerade deshalb ist ein gutes Stichwortverzeichnis unumgänglich. Für eine schnelle Auffindbarkeit ist ein detailliertes Inhaltsverzeichnis ebenfalls sehr wichtig.
Wichtiger Bestandteil des BK ist zudem das Berner Kommentar Update, da der BK im Bezug auf die Rechtsprechung dadurch immer aktuell gehalten wird.
Stämpfli Verlag: Worin bestand Ihre Aufgabe als Herausgeber und was hat sich in den letzten Jahren geändert? In wieweit spielt die Digitalisierung eine Rolle?
HPW: Ein grosser Teil der Arbeit bestand in der Autorensuche. Zudem wurde jeder Band systematisch durchgelesen. Das ist heute bestimmt auch noch so.
HH: Die Auswahl der Autoren, deren Betreuung und die Festsetzung des Konzepts waren zentrale Bestandteile der Arbeit. Die Kommentierung sollte sowohl dem wissenschaftlichen als auch dem praxisorientierten Anspruch gerecht werden. Der Autor sollte dabei nicht die eigene Rechtsfortbildung in den Vordergrund stellen, sondern mit seiner Arbeit dem Konzept und angestrebten Nutzen des BK entsprechen. Die gestellten Aufgaben waren nicht immer einfach. Ein Gespür für Leute und Konzept war immer wichtig und der Erfolg der Reihe auch heute noch zeigt, dass wir die richtige Spur gelegt haben.
Stämpfli Verlag: Welche Ziele verfolgten Sie mit dem Berner Kommentar, und was wünschen Sie sich für die Zukunft des Berner Kommentars?
HPW: Das Niveau des BK ist hoch. Ziel muss sein, dieses Niveau stetig noch mehr heben zu können. Geeignete Autoren zu finden ist auch ein Ziel.
Stämpfli Verlag: Was sind die grössten Schwierigkeiten Ihrer Aufgabe und des Berner Kommentars? Was hat sich am meisten verändert, seit Sie die Aufgabe als Herausgeber übernommen haben?
HPW: Ich war seit 2005 als Herausgeber tätig, weshalb in den letzten 6 Jahren keine massiven Veränderungen stattgefunden haben. Herr Hausheer hat die Entwicklungen mehr durchlebt.
HH: Die Autorensuche gestaltet sich schwierig. Früher war es eine Ehre, im BK mitschreiben zu dürfen. Heute herrscht eine grosse Konkurrenz, es gibt mittlerweile eine Vielzahl von kleineren Kommentaren. Für den BK muss die Kernerarbeit gemacht werden, was eine aufwändige Arbeit ist und eine hohe Anforderung darstellt.
HPW: Junge Wissenschaftler verfolgen heute das Ziel, möglichst viele Publikationen aufführen zu können. Sie verfassen lieber mehrere Publikationen als ein Werk mit einem Umfang von 1000 Seiten. Es ist eine Tendenz feststellbar, welche weg von Monumentalwerken hin zu kleineren Publikation führt. Das Interesse, einen ganzen Kommentarband im Alleingang zu verfassen, ist gesunken. Attraktiver scheinen dagegen Autorengespanne (jüngstens etwa Weber/Emmenegger zu Art. 97 – 109 OR) oder eigentliche Autorenkollektive (bspw. Art. 1 – 9 ZGB mit 12 oder die drei Kommentarbände zur ZPO mit insgesamt 32 Bearbeitern).
HH: Es spielen mehrere Elemente zusammen. Dazu gehört sicherlich auch die Reformfreudigkeit des Gesetzgebers. So beispielsweise im Familienrecht, wo immer zahlreicher und kurzfristiger Reformen der Reformen zu verzeichnen sind, so dass die Kommentierungen immer kurzlebiger werden. Hier hilft das Up-Date kaum.
HPW: Die Bände können nicht in kurzen Intervallen in einer Neuauflage erscheinen, der Aufwand wäre zu gross. Diese Schwierigkeit wird allerdings durch die Updates kompensiert, welche die Aktualität gewährleisten können.
HH: Der Benutzer sollte eigentlich immer mit dem BK und dem Update arbeiten, um zum gewünschten Ziel zu gelangen und um sich auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu befinden. Die Einarbeitung der Literatur hat sich mittlerweile ebenfalls zu einem Problem entwickelt. Der Autor muss eine gewisse Selektion vornehmen. Es muss eine Balance gefunden werden, damit nicht nur noch zitiert wird.
HPW: Das Wort Plagiat hat sich zu einem wahren Reizwort entwickelt. Der Autor befindet sich oft in einer Gratwanderung.
Stämpfli Verlag: Welche Aufgabe im Rahmen des Berner Kommentars hat Ihnen die grösste Freude bereitet?
HH: Durch die Arbeit als Herausgeber bleibt man immer am Ball. Es ist eine gute Weiterbildung und über die neuen Entwicklungen ist man stets informiert.
HPW: Man ist gezwungen, das Werk zu lesen und ist so immer à jour.
Stämpfli Verlag: Welche drei Wörter beschreiben den Berner Kommentar am besten?
HH/HPW: Klar, kompetent und übersichtlich.
Das Interview mit Herr Hausherr und Herr Walter führten Sandra Hadorn, Juristische Projektverantwortliche Stämpfli Verlag, und Stephan Kilian, ehemaliger Programmleiter Juristische Medien Stämpfli Verlag.