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image-Berner Kommentar – alles andere greift zu kurz
29.03.2021

Berner Kommentar – alles andere greift zu kurz

Geschichte

Der Berner Kommentar wurde 1909 vom damaligen Ordinarius für Zivilrecht an der Universität Bern, Professor Dr. Max Gmür, in Zusammenarbeit mit dem Stämpfli Verlag gegründet. Später wurde die Kommentarreihe von den ehemaligen Berner Professoren Dr. Dr. h.c. Heinz Hausheer (Hrsg. von März 1992 bis Juni 2016) und Dr. h.c. Hans Peter Walter (Hrsg. von April 2005 bis Juni 2016) gestaltet. Seit dem 1. Juli 2016 amten die Luzerner Professorin Dr. Regina Aebi-Müller und der Neuenburger Professor Dr. Christoph Müller als Herausgeber.
 

Schnell entwickelt sich der Berner Kommentar zum wichtigen Standard­instrument in der juristischen Arbeit: Der stringente Aufbau der einzelnen Bände und Kapitel, die vielen Querverweise auf andere Kapitel und auf die Literatur, aber vor allem die wissenschaftlich fundierte Kommentierung der Rechtsprechung machen den BK schnell zum Refe­renzwerk.

 

Während bspw. zum ZGB die Einleitung und das Personenrecht noch in einem recht schmalen Band auf rund 300 Seiten kommentiert werden konnten (das ZGB wurde von Eugen Huber bis zum Jahr 1907 entwickelt und trat 1912 in Kraft), stieg in den nächsten Jahren der Bedarf an juristisch fundierter Information schnell an. Allein zum ZGB führt der Stämpfli Verlag heute über 20 Kommentare (mit teilweise über 1000 Seiten Umfang) und zahlreiche Berner Kommentar Updates im Programm. Dazu kommen über 50 Bände zum Obligationenrecht.

 

Auch die Zahl der Autoren, die von den Herausgebern ausgewählt und geführt wurden, stieg an: Im ersten Band passte die Nennung der beiden Hauptautoren und der sieben Autoren noch gut auf das Titelblatt. Im Berner Kommentar aus dem Jahr 2021 liest sich die Autorenschaft des Berner Kommentars wie ein «Who is who» der Schweizer Juristenschaft und umfasst auf zwei Seiten in Kleinschrift über 200 Namen.

 

Verbund von Tradition und Moderne

Im Jahr 2021 kann der Stämpfli Verlag auf 222 Jahre Firmengeschichte und 111 Jahre Berner Kommentar blicken: Bei den Berner Kommentaren hat sich manches geändert (Umschlag, Schrifttype), aber das Wesentliche (geprüfte und strukturierte Information zum Privatrecht) ist erhalten geblieben. Und wenn heute die juristische Recherche im Internet beginnt, hat der BK auch hier die Antwort: Auf der führenden Recherche-Datenbank Swisslex sind die Berner Kommentare auffindbar und durchsuchbar.

 

Der BK hat sich in Print und digital zum Standardwerk entwickelt und ist aus der heutigen Anwalts- und Gerichtspraxis nicht mehr wegzudenken.