Eine Überarbeitung der Anlageverordnung für Versicherer wurde notwendig, weil die bisherige Anlageverordnung mit den Entwicklungen am Kapitalmarkt nicht Schritt halten konnte. Die seit Anfang 2008 gültige neue Anlageverordnung verschafft den Versicherern mehr Flexibilität bei ihrer Kapitalanlagetätigkeit. Die Finanzaufsicht wird mit der neuen Verordnung stärker prinzipienbasiert und es erfolgt der Wandel von einer quantitativ geprägten hin zu einer stärker qualitativ bestimmten Aufsicht.