Der Grundsatz 'nemo tenetur se ipsum accusare', die Selbstbelastungsfreiheit im Strafprozess, gilt als wichtiger Indikator für ein rechtsstaatliches Strafverfahren. Er wird hierzulande als Selbstverständlichkeit angesehen. Dennoch ist dieser Grundsatz verfassungsrechtlich nicht normiert, seine Grundlagen sind alles andere als klar und eindeutig. Dies ist besonders problematisch, sollte es eines Tages zur Etablierung eines sog. Verbandssanktionenrechts kommen, weil sich dann auch im Prozessrecht Fragen neu stellen werden. Eine der wichtigsten wird dabei sein, ob ein Verband das Recht hat zu schweigen. Mit der vorliegenden Arbeit weist Carina Dorneck einen Weg, auf welche Art und Weise der Nemo-tenetur-Grundsatz bei einem Verbandssanktionengesetz der Zukunft, einschließlich der internal investigations, zur Geltung gebracht werden kann. Zugleich erarbeitet sie wertvolle Erkenntnisse zum Grundsatz selbst und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu dessen grundlegendem Verständnis.<br /><br />Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München; 2013-15 Geschäftsführerin des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg; 2015-23 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Interdisziplinäres Masterstudium Medizin - Ethik - Recht; 2017 Promotion und 2023 Habilitation (Halle-Wittenberg); Lehrstuhlvertretung der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Universität Leipzig.