Anders als in England sind die verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der Schweiz weitgehend schriftlich. Ein eingehender Vergleich der erstinstanzlichen Steuergerichte in England und der Schweiz zeigt auf, dass mündliche Verfahren schneller erledigt werden können und zudem bei den Parteien eine höhere Akzeptanz des Gerichtsentscheids zur Folge haben. Umgekehrt wird aber auch aufgezeigt, dass Gerichte mit ausschliesslich schriftlichen Verfahren tendenziell eine höhere Anzahl von Fällen erledigen können. Die Arbeit entwickelt ein Prüfschema im Hinblick auf die Diskussion, wie und in welchen Fällen die Streitbeilegung mittels Mündlichkeit effektiver und effizienter gemacht werden könnte.