Zum Werk
Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren.
Band 12 ist neben dem Allgemeinen Teil des IPR dem Kollisionsrecht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte sowie dem Internationalen Familien- und Erbrecht vorbehalten.
Vorteile auf einen Blick
- elementares Handwerkszeug zur vertieften juristischen Problemlösung
- hoher Praxisnutzen
- wissenschaftliche Reputation
- verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage
Das Internationale Privatrecht folgt der bewährten Konzeption, die Kommentierungen der auf zahlreiche Regelungsebenen verteilten Normtexte nach Themengebieten zu gliedern.
Der Allgemeine Teil des IPR wird in der Einleitung und zu den Art. 3-6 EGBGB ausführlich unter Einschluss der europäischen Bezüge erläutert.
Im Anschluss an das Personalstatut werden das New Yorker Staatenlosenübereinkommen und die Genfer Flüchtlingskonvention auszugsweise kommentiert.
Das Internationale Namensrecht wird unter Einschluss der europarechtlichen Bezüge und der maßgeblichen CIEC-Übereinkommen erläutert.
Die neuen EU-Verordnungen zum Internationalen Güterrecht (EuGüVO, EuPartVO) werden in dieser Auflage erstmals Artikel für Artikel kommentiert; ferner ist das Deutsch-französische Abkommen über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft berücksichtigt.
Das IPR der gleichgeschlechtlichen Ehe ist seit der Vorauflage erneut grundlegend reformiert worden; insoweit ist die Kommentierung auf dem neuesten Stand gebracht.
Die Neuregelung der Anerkennung außergerichtlicher Auslandsscheidungen in Art. 17 Abs. 2 EGBGB wird ebenfalls ausführlich kommentiert.
Auch die Kommentierungen der EU-Unterhaltsverordnung sowie des Haager Unterhaltsprotokolls (HUP) wurden gründlich aktualisiert.
Das Internationale Kindschaftsrecht umfasst Kommentierungen der EU-Eheverordnung (Brüssel IIa-VO), des Kinderschutzübereinkommens (KSÜ), des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens (EuSorgeRÜ) und des Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ), des Haager Adoptionsübereinkommens (HAdoptÜ) und des AdWirkG.
Erläutert sind ferner das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (ErwSÜ) einschließlich des nationalen Ausführungsgesetzes (ErwSÜAG).
Ausführlich artikelweise erläutert werden die EuErbVO und das HTestformÜ. Berücksichtigt sind ferner die nationalen Anpassungsgesetze.
Der ergänzende Normbestand des EGBGB zum IPR, der insbesondere im Ehe-, Abstammungs- und Adoptionsrecht weiterhin große Bedeutung hat, wird ebenfalls in Band 12 detailliert kommentiert.
Auch die 8. Auflage bringt selbstverständlich die Kommentierung in Bezug auf die seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung und Literatur wieder auf den aktuellen Stand.
Zielgruppe
Für Angehörige der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, von Behörden und Unternehmen.