Die Zeitbombe für die öffentlichen Haushalte der EU-Mitgliedsstaaten tickt. Scharf gemacht hat sie die britische Kaufhauskette Marks & Spencer. Diese wehrt sich vor dem EuGH dagegen, dass sie Verluste ihrer ausländischen Tochterunternehmen nicht gegen Gewinne im Heimatland aufrechnen kann. Der Schlussantrag des Generalanwalts im Fall Marks & Spencer stellt klar, dass die Konzernbesteuerungssysteme innerhalb der EU grenzüberschreitend ausgestaltet sein müssen. Der Schlussantrag sollte der Bundesregierung die Dringlichkeit verdeutlichen, dass die deutsche Organschaft an die Anforderungen des gemeinsamen EU-Binnenmarkts angepasst werden muss. Langfristig ist allerdings eine Lösung auf europäischer Ebene notwendig.