<p>Nachrichtendienstliche Inlandsaufklärung ist in Deutschland mit einem Bundesamt und sechzehn Landesämtern für Verfassungsschutz föderal organisiert. Daraus folgt zwangsläufig, dass es sich bei siebzehn verschiedenen Gesetzgebern im Nachrichtendienstrecht um eine hoch dynamische Materie handelt. Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2022 zum bayerischen Landesverfassungsschutzgesetz verlangt eine grundlegende rechtliche Neuordnung. Die Beanstandungen betreffen Fragen der Eingriffsstruktur, Regelungstechnik, Bestimmtheit und Angemessenheit. Vorliegend erfolgt erstmalig eine umfassende rechtsvergleichende Gesamtschau der Strukturen und Regelungstechniken der einzelnen Landesgesetze. </p>