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Kreditwesengesetz 135. Ergänzungslieferung

Rechtsstand: Amtliche Verlautbarungen: 1. Januar 2024, Gesetzestexte: 1. Januar 2024

Inhalt

InhaltRecht des Kreditwesens (KWG, CRR, SAG, PfandBG etc.), Risikomanagement und begleitende Verordnungen und VerwaltungspraxisRecht und Praxis der GeldwäschebekämpfungRegularien des Investmentgesschäfts (KAGB, OGAW, AIFMD etc.)Kapitalmärkte, Börsenhandel und SchuldverschreibungenAufsicht über den Wertpapierhandel, Derivate, Short SellingZahlungsverkehr (ZAG. ZKG), Einlagensicherung, VerbraucherschutzBilanzierung und PrüfungenJeweils alle deutschen und EU-Rechtsquellen
Zur Ergänzungslieferung
Diese Ergänzungslieferung enthält u.a. Änderungen des SAG, des KWG, des GwG, des KAGB, des WpHG und des WpIG. Ferner traten einige Änderungen des Kreditwesengesetzes zum 1.1.2024 durch das Schwarmfinanzierungsgesetz in Kraft. Das Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen änderte das Geldwäschegesetz.
Neu in die Sammlung aufgenommen wurden u.a.:
Die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihen.
Des Weiteren wurden einige Rechtsbereiche durch Ausführungsbestimmungen ergänzt:die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2779 zur Ergänzung der CRR durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Ermittlung von Schattenbankunternehmen (Art. 394 Abs. 2 CRR);die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2175, die das Verbriefungsrecht aus Verordnung (EU) 2017/2402 durch technische Regulierungsstandards zur näheren Präzisierung der Anforderungen an Originatoren, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Forderungsverwalter in Bezug auf den Risikoselbstbehalt ergänzt.Der nationalen Rechtsetzung entstammen ferner die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) und die Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV). Ferner wurde das Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz - KrZwMG) aufgenommen, das Teil eines Artikelgesetzes ist, welches außerdem Änderungen in nahezu allen zentralen Aufsichtsgesetzen vornimmt. Es setzt die Richtlinie (EU) 2021/2167 um, die sog. Kreditdienstleisterrichtlinie.
Die BaFin veröffentlichte außerdem das Rundschreiben 8/2023 - Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft und das Merkblatt 03/2023 - Hinweise zum Tatbestand der Kryptowertpapierregisterführung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG.

Zielgruppe
Für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierhandel, Bankaufsichtsbehörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung.

Bibliografische Angaben

März 2024, 1340 Seiten, in Schlaufe, Deutsch
Beck, C H
978-3-406-81807-3

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