Die Arbeit untersucht die Einsatzmöglichkeiten des Steuerrechts zur Korruptionsbekämpfung. Gerade bei der Korruption im Kontext der Wirtschaftskriminalität bietet sich das Besteuerungsverfahren als Ausgangspunkt für weitere strafrechtliche Ermittlungen an. Das Zusammenwirken von Strafverfolgungs- und Finanzbehörden auf diesem Gebiet ist nicht unproblematisch, da hier unterschiedlichste Rechtsgebiete (Steuerrecht, Strafrecht, Steuerstrafrecht) und unterschiedliche Verfahrensarten (Besteuerungsverfahren, strafrechtliches Ermittlungsverfahren) zusammentreffen, deren Interdependenzen zu zahlreichen Problemen führen. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG erfährt in der Praxis nur unzureichende Beachtung. Nach einer Analyse der Norm mit ihren unterschiedlichen Wirkungsebenen (fiskalische, generalpräventive und steuerstrafrechtliche Ebene) gelangt der Autor zum Schluss, dass die bisherigen Regelungen Schwachstellen aufweisen und somit ein Vermeidungsverhalten auf Seiten der Finanzbehörden provozieren.