<p>Mit jährlich etwa 250.000 Patienten hat sich der deutsche Inbound-Medizintourismus in den vergangenen Jahrzehnten von einem Nischenphänomen zu einem lukrativen Geschäftsfeld für deutsche Kliniken entwickelt. Um ausländischen Patienten Zugang zum deutschen Gesundheitsmarkt zu ermöglichen, arbeiten viele Kliniken mit sog. „Patientenvermittlern“ zusammen, die die Patienten bei der Auswahl der Klinik und der Planung des Aufenthaltes unterstützen. Ob und inwiefern solche Kooperationen strafrechtliche Relevanz entfalten und wie die Zusammenarbeit praktisch ausgestaltet ist, ist Gegenstand des vorliegenden Werks. Durch die Kombination von Rechtsdogmatik und Empirie trägt das Werk zur Weiterentwicklung der Compliance im Healthcare Sektor bei.</p>