<p>Konzernweite Matrixstrukturen führen arbeitsrechtlich zu einer Vielzahl an Herausforderungen. Die Arbeit untersucht das Vorliegen betriebsratsfähiger Einheiten und zeigt dabei auf, dass der gängige Betriebsbegriff auch in der Matrixstruktur überwiegend zu sachgerechten Ergebnissen führt. Insbesondere „virtuelle“ Matrixzellen können jedoch zu einer doppelten Betriebsstruktur führen. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Betriebszugehörigkeit sowie die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen insb. von Matrixmanagern. Auch auf die Delegation von Weisungsrechten an Matrixmanager sowie auf die gesellschaftsrechtliche Implementierung der Matrixstruktur und Haftungsrisiken für Geschäftsführer wird eingegangen. </p>