Separate Grabfelder für Verstorbene muslimischen Glaubens, so wie sie in den letzten Jahren in der Schweiz auf manchen öffentlichen Friedhöfen angelegt wurden, können als integrationspolitische Massnahme verstanden werden. Sie passen aber nicht in das Konzept des öffentlichen Friedhofswesens, das im 19. Jahrhundert bewusst säkularisiert wurde, um Ungleichbehandlungen und religiöse Konflikte zu vermeiden. Die vorliegende Studie zeigt die historischen Hintergründe und die verfassungsrechtliche Situation des staatlichen Bestattungsrechtes auf; die Dokumentation am Schluss illustriert das kantonale Bestattungsrecht.