Im Jahr 1976 verfasste Professor Alois Troller im Rahmen des Zürcher Kommentars einen kurzen, jedoch überaus dichten Kommentar zum Verlagsvertrag. Seither veränderte sich das für diesen Vertragstyp wesentliche Umfeld in bedeutendem Ausmass. Die Autorin, langjährige Kennerin insbesondere des Verlagswesens, hat es unternommen, die Bestimmungen des Verlagsvertrags nicht nur in ihrem vertragsrechtlichen, sondern auch im urheber- und verlagsrechtlichen Kontext zu beleuchten.
Die Entwicklungen, welche die Kulturindustrie in den letzten Jahren – gerade auch im elektronischen Bereich – beeinflussten, haben sich auch erheblich auf das Verlagswesen ausgewirkt. Obwohl somit der Verlagsvertrag von diesen Neuerungen ebenfalls erfasst wird, blieben die Artikel 380 bis 393 OR seit 1911 unverändert. Die Autorin untersucht deshalb die betroffenen Bestimmungen insbesondere aus heutiger Sicht und prüft, inwieweit sie einer zeitgemässen Auslegung überhaupt noch zugänglich sind.
Diese neue Kommentierung stellt nicht nur eine Aktualisierung des Verlagsvertragsrechts dar, sie zeigt auch den Bezug zum Urheberrecht und zum Verlagswesen als einem nicht zu unterschätzenden Teil der Kulturindustrie auf. Dies ermöglicht es, den Verlagsvertrag aus dem gesamten urheberrechtlichen Umfeld heraus zu betrachten, einschliesslich der damit verbundenen Bereiche, wie z.B. der Nebenrechtsverwertung und der Lizenzierung von Rechten. Juristen, Verleger, Urheberinnen und Urheber aller Sparten sind angesprochen.