Hauptziele der auf den 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Totalrevision MVG vom 19. Juni 1992 bildeten die Schliessung von Lücken im Versicherungsschutz und die Koordination der Militärversicherung mit den andern Sozial- versicherungen unter Berücksichtigung des Entwurfs zu einem Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Dem neuen Recht kommt damit eine über den Bereich der Militärversicherung hinausgehende Bedeutung für das schweizerische Sozialversicherungsrecht zu. Als Haftungs- und Versicherungssystem des Bundes weist die Militärversicherung zudem Besonderheiten auf, die eine nähere Beschäftigung mit diesem bisher eher im Hintergrund stehenden Rechtsgebiet als lohnend erscheinen lassen. Namentlich im Hinblick auf die koordinationsrechtlichen und rechtsvergleichenden Ausführungen ist das Buch auch für Spezialisten anderer Sozialversicherungen von Interesse.