Die Justiz ist, einer eng verstandenen Theorie der Gewaltenteilung zum
Trotz, keine mit sich selbst beschäftigte und selbstzufriedene Monade,
die in einer Art praestabilisierter Harmonie im Sinne des Philosophen
Leibniz lebt und gleichsam in einem Elfenbeinturm dahin judiziert, ungeachtet
der Stürme, die draussen wüten. Die Justiz ist ein Teil der Gesellschaft.
Sie erfüllt die Aufgabe der dritten, der rechtsprechenden Gewalt
im Staat. Sie soll das unparteiisch und unabhängig tun.
Die Justiz leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren
eines demokratischen Rechtsstaates und garantiert die fundamentalen
Werte einer freiheitlichen Gesellschaft, wie etwa die Menschenrechte
und die politischen Freiheiten. Sie ermöglicht aber auch eine faire und,
soweit als möglich, gerechte Streitschlichtung in Einzelfällen und leistet
dadurch der Gesellschaft wertvolle Dienste. Ein kanadischer Richter des
Obersten Gerichts hat in einem Urteil einmal gesagt, dass die richterliche
Unabhängigkeit der Justiz «the lifeblood of constitutionalism in democratic
societies» sei. Bildhafter kann man die Bedeutung der Justiz nicht
zum Ausdruck bringen. Allein schon deshalb steht sie auch in der Kritik.
Die Justiz steht in der Öffentlichkeit und hat sich auch damit auseinanderzusetzen;
wie auch umgekehrt die Öffentlichkeit sich um die Justiz
nicht foutieren kann.