Wer juristisch arbeitet, muss vor allem eines: schreiben. Und zwar so, dass der Leser es versteht. Leider versteht der Nichtjurist, aber auch der juristisch gebildete Leser viele Gesetzestexte, Schriftsätze und Gerichtsentscheide nicht – denn sie sind unstrukturiert, aufgebläht und verschachtelt.
Bei diesem Missstand setzt Daniel Damjanovic an: In „Juristische Textwerkstatt“ vermittelt er, wie man aus der Falle „Juristendeutsch“ herausfindet oder gar nicht erst hineintappt. Für gute Texte gilt: Erst denken, dann schreiben! Auch sollte man Texte strukturieren – sowohl optisch als auch inhaltlich. Schließlich vereinfacht man Sprache, indem man sie entschlackt und entrümpelt.
Einige der Regeln für gute juristische Texte:
• Floskeln: verboten
• Nominalstil: vermeiden
• Bandwurmsätze: 20 Worte sind genug
• Adjektive: nur im Ausnahmefall
• doppelte Verneinungen: tabu
Ebenfalls enthalten: Übungsbeispiele, eine Übersicht der wichtigsten Grammatikregeln und eine Checkliste für den perfekten juristischen Text.