Wie gelangen die Vermögenswerte eines verstorbenen Menschen in die Hände der auserkorenen Empfänger? Das deutsche Erbrecht bedient sich hierzu eines hochkomplexen Vollzugsapparats, der sich mit den Begriffen 'Universalsukzession', 'Vonselbsterwerb' und 'Erbenhaftung' immer nur in Ausschnitten erfassen lässt. Auf der Grundlage einer eigens entwickelten Taxonomie der Nachlassabwicklung stellt Jan Peter Schmidt die BGB-Lösung in einen breiten historischen und rechtsvergleichenden Kontext und legt hierdurch die unter den nationalen Regeln und Begrifflichkeiten verborgenen Strukturelemente frei. Er zeigt, wieso sich die vielfältigen Interessenkonflikte nur in begrenztem Maße auflösen lassen, ermöglicht eine neue Sichtweise insbesondere auf das Thema der Erbenhaftung und leuchtet Spielräume für eine Reform der seit langem als unbefriedigend empfundenen deutschen Regelung aus. Wie gelangen die Vermögenswerte eines verstorbenen Menschen in die Hände der auserkorenen Empfänger? Das deutsche Erbrecht bedient sich hierzu eines hochkomplexen Vollzugsapparats, der sich mit den Begriffen 'Universalsukzession', 'Vonselbsterwerb' und 'Erbenhaftung' immer nur in Ausschnitten erfassen lässt. Auf der Grundlage einer eigens entwickelten Taxonomie der Nachlassabwicklung stellt Jan Peter Schmidt die BGB-Lösung in einen breiten historischen und rechtsvergleichenden Kontext und legt hierdurch die unter den nationalen Regeln und Begrifflichkeiten verborgenen Strukturelemente frei. Er zeigt, wieso sich die vielfältigen Interessenkonflikte nur in begrenztem Maße auflösen lassen, ermöglicht eine neue Sichtweise insbesondere auf das Thema der Erbenhaftung und leuchtet Spielräume für eine Reform der seit langem als unbefriedigend empfundenen deutschen Regelung aus.<br /><br />Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in Konstanz und Madrid; Referendariat am Kammergericht mit Station u.a. an der Deutschen Botschaft in Costa Rica; seit 2004 Wissenschaftlicher Referent, 2004-11 Leiter des Lateinamerikareferats am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg; 2009 Promotion (Regensburg); 2012-13 'Max-Planck-Fellow' an der Universität Oxford; 2020 Habilitation (Regensburg); seit 2020 Leiter des Kompetenzzentrums für die Anwendung ausländischen Rechts am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.