Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 15, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Seminar zum Öffentlichen Recht, zur Finanzwissenschaft und zur Gesundheitsökonomie, Sprache: Deutsch, Abstract: „Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man Recht haben und doch ein Idiot sein
kann“. Dieses Zitat von Martin Kessler spiegelt wider, was nicht nur zahlreiche Ärzte über die
Macher der derzeitigen Gesundheitspolitik denken. Die Kritik der Ärzteschaft am deutschen
Gesundheitssystem war selten Größer als im Jahr 2006. Beklagt wurden insbesondere zu
geringe Honorare, zu viel Bürokratie, mangelnde Perspektiven für die ambulante Versorgung
und zu große Risiken bei einer Niederlassung.
Zwar ist man teilweise immer noch überzeugt davon, eines der besten Gesundheitssysteme
der Welt zu besitzen, doch gibt es seit langem zunehmende Kritik an der Effektivität der
Versorgung und an der Effizienz des Mitteleinsatzes. Aus diesem Grund wird ununterbrochen
versucht, die Produktivität des Gesundheitswesens zu erhöhen, so dass das deutsche
Gesundheitswesen, neben dem Steuerrecht, mittlerweile das am häufigsten reformierte
Rechtsgebiet Deutschlands ist.
Jede größere Gesundheitsreform bedeutet jedoch zugleich weitreichende Konsequenzen für
Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer. Dies gilt auch für die derzeitige
Gesundheitsreform. So führen vor allem das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts
vom 22. Dezember 2006 und das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung5 vom 26. März 2007 zu grundlegenden Veränderungen für die
niedergelassene Ärzteschaft.
Diese Arbeit wird im Folgenden diese grundlegenden Veränderungen darstellen und sich mit
deren Folgen für die niedergelassenen Vertragsärzte kritisch auseinandersetzen. Zunächst soll
jedoch die derzeitige Versorgungslage in der Bundesrepublik Deutschland aufgezeigt werden.