Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung kann das Gericht an vielen Stellen zweifeln. Dann stellt sich die Frage, wer die Last dieser Zweifel zu tragen hat. Das Strafrecht antwortet darauf grundsätzlich mit in dubio pro reo , im Zweifel für den Angeklagten. Doch noch immer ist der Anwendungsbereich der In-dubio-Regel nicht vollständig geklärt. Das gilt insbesondere für die richterliche Entscheidung unter Anwendung solcher Normen, die dem Gericht ein Wahrscheinlichkeitsurteil abverlangen, also beispielsweise eine Prognose künftiger Ereignisse oder eine Schätzung. Anna Berger untersucht diese Normen genauer und macht ausgehend von der Rechtsnatur der In-dubio-Regel und unter Berücksichtigung der induktiven Logik und der mathematischen Wahrscheinlichkeitstheorie deutlich, dass in dubio pro reo nicht in jeder Situation richterlicher Ungewissheit bei der Anwendung einer Wahrscheinlichkeitsnorm dogmatisch und logisch die korrekte Antwort ist.<br /><br />Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaft in Passau; Rechtsreferendariat in den Oberlandesgerichtsbezirken Nürnberg und München; 2023 Promotion; Rechtsanwältin in München.