Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2.0, Frankfurt School of Finance & Management, Veranstaltung: LL.M. Studiengang - internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine „hybride Gesellschaft“ meint, dass das selbe Rechtsgebilde aufgrund seiner „zwitterhaften gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung von zwei Staaten unterschiedlich qualifiziert“1 wird. Es stellt sich die Frage nach der Einordnung eines Rechtssubjekts, ob das Gebilde eines anderen Rechtskreises als Personen- oder Kapitalgesellschaft einzuordnen ist. Ergebnis dieser Einordnung ist, dass ein Land dieselbe Gesellschaft nach Kapitalgesellschaftsgrundsätzen steuerrechtlich beurteilen kann, während ein anderer Staat diese nach Personengesellschaftsprinzipien besteuert.Diese sogenannten Qualifikationskonflikte lassen sich steuerplanerisch im internationalen Steuerrecht einsetzen, ohne weitergehende gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vornehmen zu müssen, bzw. ohne an die gesellschaftsrechtliche oder an die steuerrechtliche Qualifikation im anderen Staat gebunden zu sein.