Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 10, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Hannah Arendt (1906-1975) gilt als eine der bedeutsamsten politischen Theoretiker und Publizisten des 20. Jahrhunderts. Bevor die deutsche Jüdin 1951 in die USA emigrierte, erlebte sie den Zustand der Staatenlosigkeit als Folge ihrer Ausbürgerung durch das nationalsozialistische Regime im Jahr 1937. Diese Erfahrung analysiert und begründet sie in ihren politischen Konzeptionen und Niederschriften.Auf Grundlage ihres Aufsatzes "Es gibt nur ein einziges Menschenrecht" ergibt sich zunächst die Frage, worin Hannah Arendt den unauflösbaren Widerspruch der Menschenrechte sieht und inwiefern ein "Recht auf Rechte" diesem Paradox Abhilfe zu verschaffen mag. Dies soll in dieser Arbeit erörtert werden.Zudem wird Arendts Aufsatz in die Debatte zwischen naturrechtlichen Menschenrechtsvorstellungen und einem positiven Rechtsverständnis eingeordnet, wobei in diesem Zusammenhang zu Arendts Kritik an der "Erklärung der Menschenrechte" Stellung genommen wird. Außerdem wird die Problematik der Situation Staatenloser nach dem Zweiten Weltkrieg und die darin zu Tage tretenden Widersprüchlichkeiten dargestellt und diese mit der aktuellen sogenannten Flüchtlingskrise und den "Flüchtlingslagern" verglichen.