Handbuch der gesetzlichen Interessenvertretung
Landläufig scheint die Meinung vorzuherrschen, dass jeder Interessenvertretung kann, weil es für ihre Ausübung keiner speziellen Ausbildung bedürfe. Freilich gibt es aber NPO-Ausbildungen und allgemeine Kurse, die in gewisser Hinsicht auch für die Ausübung der Interessenvertretung des Fachverbandes der Wirtschaftskammer Österreich zur Erlangung der erforderlichen Kompetenzen (Kommunikation, Management, Personal- und Verhandlungsführung, Interessenpolitik, Organisations- und Strategieentwicklung usw.) nützlich sind. Auf der anderen Seite sind da auch fachliche Qualifikationen von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern, die für die Vertretung von Mitgliedern durch den Fachverband von grundlegender Bedeutung sind. Mitarbeitende des Fachverbandes haben in dieser Hinsicht meist rechtliche, wirtschaftliche oder technische Hochschulabschlüsse oder absolvierten eine Berufsausbildung als Büromitarbeitende, zu Bürokaufleuten oder Office-Managerin und Office-Manager, wie es heute auch oft bezeichnet wird. Aber wie steht es nun mit der Qualifikation zur Interessenvertreterin oder zum Interessenvertreter?
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