Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsform der offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist, nach der Einzelunternehmung und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die am weitesten verbreitete Rechtsform der Unternehmungen in Deutschland. Im Jahre 2003 haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 260.046 Unternehmungen in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (inkl. der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) Lieferungen und Leistungen in Höhe von 236.258 Millionen Euro erzielt. Die OHG ist eine Unternehmensrechtsform, die die Komponenten Arbeitseinsatz, Kapitaleinsatz und Kreditwürdigkeit kombiniert und gleichzeitig die Initiative und das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Gesellschafters fordert und fördert. Während für die Gründung einer Kapitalgesellschaft ein bestimmtes Mindestkapital vorgeschrieben ist, kann eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sowie eine Personengesellschaft, zu der die OHG zählt, ohne ein bestimmtes Mindestkapital gegründet werden. Dafür aber, dass kein Mindestkapital vorgeschrieben ist, ist der Haftungsumfang eines Gesellschafters wesentlich höher, als bei einer Kapitalgesellschaft und somit auch das mit der Unternehmensgründung verbundene Risiko.
Ein Unternehmer, der sich dazu entschließt eine OHG zu gründen, sollte deshalb u. a. die mit der Wahl der Rechtsform verbundenen Chancen und Risiken kennen. Eine wesentliche Bedeutung hierbei spielt der Punkt der Haftung, welcher im Rahmen dieser Seminararbeit ausführlich behandelt wird.