Bemühungen zur Harmonisierung der europäischen Unternehmensbesteuerung sind bisher größtenteils fruchtlosgeblieben. Problematisch ist insbesondere, dass eine gemeinsame unternehmerische Bemessungsgrundlage bei Auslegungsfrage weder an das nationale Handelsrecht noch an die IFRS anknüpfen kann. Johannes Kuhr leitet ein Prinzipienfundament her, auf dem eine eigenständige steuerliche Gewinnermittlung in Europa fußen kann. Dabei stellt er Grundsätze europäischer Unternehmensbesteuerung (GEUB), wie sie sich de lege lata aus dem Unternehmenssteuerrecht der 28 Mitgliedstaaten induzieren lassen, solchen GEUB de lege ferenda gegenüber, wie sie aus einem von ihm aufgestellten Katalog von Grundanforderungen an die Besteuerung von Unternehmen in Europa zu deduzieren sind.