Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Gebiet der direkten Steuern konnten nur wenige Richtlinien das Einstimmigkeitserfordernis des Art 94 EGV überwinden. Daher verblieben die meisten Kompetenzen bei den einzelnen Mitgliedstaaten und damit auch das Recht auf nationaler Ebene unterschiedlichste Steuersätze, Steuerbemessungsgrundlagen,Freibeträge etc festzusetzen. Dem EuGH blieb die Aufgabe überlassen, dafür zu sorgen, dass dabei auch die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten beachtet werden.Seit der richtungweisenden Entscheidung Avoir Fiscal im Jahr 1986 hat der EuGH zahlreiche Hindernisse im grenzüberschreitenden Verkehr aus dem Weg geräumt und damit auch in gewisser Weisedie Kommission als Motor der Integration im Bereich der direkten Steuern abgelöst. Man denke in Österreich und Deutschland zB an die Einführung der Nettomethode für beschränkt Steuerpflichtige oder die Möglichkeit auch als Nichtansässiger die unbeschränkte Besteuerung zu beantragen, wenn der Großteil der Einkünfte aus diesem Land stammt.Die folgende Arbeit erläutert das Prüfungsschema des EuGH bei direkten Steuern und geht dabei auch auf wichtige Urteile näher ein, um so einen besseren Einblick in die Entscheidungsfindung des EuGH zu gewähren.Nach einer kurzen Erläuterung der einzelnen Grundfreiheiten und ihrer Bedeutung für die direkten Steuern werden die Vergleichbarkeitsprüfung und manche Besonderheiten dabei behandelt. Im Anschluss erfolgt eine Besprechung der möglichen Rechtfertigungsgründe und am Ende stehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeitsprüfung.