Gerät eine systemrelevante Bank in eine existenzbedrohliche Krise, kann eine zügige Rekapitalisierung des Instituts im öffentlichen Interesse liegen. Dies hat der Gesetzgeber erkannt und auf dem Höhepunkt der Finanzmarktkrise der Jahre 2008 bis 2010 ein sogenanntes 'gesetzlich genehmigtes Kapital' etabliert, das den Vorständen systemrelevanter Banken die Möglichkeit gab, Kapitalmaßnahmen notfalls auch gegen den Willen der Aktionäre durchzuführen. In der rechtswissenschaftlichen Literatur ist das gesetzlich genehmigte Kapital angesichts des darin liegenden Bruchs mit der tradierten aktienrechtlichen Kompetenzordnung auf zum Teil vehemente Ablehnung gestoßen; es wurde bereits nach kurzer Zeit wieder abgeschafft. Aufbauend auf einer umfassenden Auseinandersetzung mit den zugrunde liegenden ökonomischen Zusammenhängen plädiert Arne C. Krawinkel für die Wiedereinführung des Instruments und legt hierzu einen ausführlich begründeten Gesetzgebungsvorschlag vor. Die Arbeit wurde mit dem Christian Wilde-Preis 2015 ausgezeichnet.<br /><br />Geboren 1980; Bankkaufmann; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg, und der Victoria University of Wellington, Neuseeland; wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Anwaltskanzlei; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; seit 2013 Rechtsanwalt in Hamburg; 2015 Promotion.