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Gleichheit als Grundidee des Rechts (Der Gleichheitsgrundsatz, Diskriminierungsverbote, Fördergebote)

Gleichheit als Grundidee des Rechts (Der Gleichheitsgrundsatz, ...

Inhalt

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universität München (FB Rechtwissenschaften), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Damit wir die Bedeutung der Gleichheit als Grundidee des Rechts einsehen können, müssen wir uns zuerst fragen in welchem Zusammenhang dieser Gedanke überhaupt aufgeworfen wurde. Es besteht folglich die Möglichkeit, seinen heutigen Ausdruck im Recht nach zu vollziehen. Der erste Schritt zur Erkenntnis ist Erfahrung.Die ursprüngliche Einführung des Gleichheitssatzes in eine deutsche Verfassung ist im Verhältnis zur Stammesgeschichte des Menschen extrem jung ! Die Idee der Gleichheit wurde erstmals in Deutschland in die Frankfurter Grundrechte der Paulskircher Verfassung von 1849 einbezogen .

Bibliografische Angaben

Februar 2003, 27 Seiten, Deutsch
GRIN VERLAG
9783638170529

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