Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Note: 1,3, Universität zu Köln (Seminar für Wirtschafts- und Sozialgeschichte), Veranstaltung: Das Normalarbeitsverhältnis: Aufstieg und Niedergang im 19. und 20. Jahrhundert, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter dem Begriff der „Mitbestimmung“ werden verschiedene Formen der Beteiligung
von Arbeitnehmern an betrieblich-unternehmerischen Entscheidungen
zusammengefasst. Die Mitwirkung von abhängig Beschäftigten bzw. ihren
Interessenvertretern reicht juristisch gesehen von bescheidenen Anhörungs- oder
Informationsrechten bis zum gleichberechtigten Mitentscheiden auf oberster
Führungsebene. Grundsätzlich regeln die Mitbestimmungsgesetze die Rechtsbeziehungen
zwischen der Arbeitnehmergemeinschaft bzw. ihren Vertretungsorganen
und dem Arbeitgeber, weshalb sie dem kollektiven Arbeitsrecht zugerechnet
werden. Die aktuelle Gesetzeslage ist durch eine Fülle von nebeneinander
praktizierten Formen der Mitbestimmung gekennzeichnet, die üblicherweise
in die Unterebenen betriebliche Mitbestimmung (Betriebsrat) und Unternehmensmitbestimmung
(Aufsichtsrat) differenziert werden. (...)
Die Forderung der Arbeitnehmer, aktiv am Wirtschaftsgeschehen beteiligt zu
werden, reicht bis zum Beginn der Industrialisierung zurück. Die stufenweise
Entwicklung - entlang der Meilensteine deutscher Geschichte - ist charakteristisch
für die Mitbestimmung. Das Zusammenbrechen der Sozialordnungen am Ende der
beiden Weltkriege sowie das Dritte Reich stellen die markantesten Einschnitt
dar. Die langsame Entwicklung der Mitbestimmung verdeutlicht, dass sie als
Ausdruck wirtschaftlicher Demokratie stets eng mit den Forderungen nach
politischer Demokratie verbunden war.
Heute stellt die Mitbestimmung einen zentralen und kaum wegzudenkenden
Ordnungsfaktor der deutschen Wirtschaft dar, der maßgeblich an der Etablierung,
Ausgestaltung und Sicherung des Normalarbeitsverhältnisses beteiligt war. Von
Unternehmerseite werden die Mitbestimmungsrechte zunehmend in Frage gestellt,
was zeigt, dass die Geschichte der Mitbestimmung im 21. Jahrhundert fortgeschrieben
wird.
Ziel dieser Arbeit ist eine lückenlose Aufarbeitung der historischen Sachlage.
Dazu werden rechtliche Normen, Verträge, Institutionen und Organisationen, die
maßgeblich zur Entstehung und Entwicklung der Mitbestimmung beigetragen
haben, beleuchtet. Die Reflexion von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen,
politische Konstellationen sowie europäischen und globalen Entwicklungen soll
ein historisches Fundament für ein Verständnis der aktuellen Debatte bieten.