Die Lektüre von Gerichtsakten hat einen eigentümlichen Reiz. Das vorliegende Buch geht anhand der Gerichtsquellen der Klosterherrschaft Engelberg um 1600 der Frage nach, welche Erkenntnisse aus Gerichtsquellen gewonnen werden können. Das ausgesprochen dicht überlieferte Schriftgut der kleinen Klosterherrschaft Engelberg und die für vormoderne Verhältnisse erstaunlich einfach gehandhabte gerichtliche Zuständigkeit erlauben aufschlussreiche Einblicke in die Produktion gerichtlicher Unterlagen und in die Funktion der gerichtlichen Arbeit. Das Gericht wird von der Obrigkeit ebenso in Anspruch genommen wie von den Untertanen. Ausschlaggebend für die Gerichtsnutzung ist das gerichtliche Angebot, und zwar nicht nur für den zivilrechtlichen, sondern auch für den strafrechtlichen Bereich. Die Attraktivität dieses �service public� erst schafft die Nachfrage. Das Buch erzählt von der Wiederherstellung verletzter Ehre mit dem Instrument des �Aberwandels�, von der pragmatischen Behandlung von Diebstahl oder Ehebruch und vom Handlungsspielraum unverheirateter Frauen auf dem Heiratsmarkt und lotet dabei das Erkenntnispotential vormoderner Gerichtsakten aus.