Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktbereichseminar Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Geistigen Eigentums, Sprache: Deutsch, Abstract: Die komplexe Beziehung zwischen individuellen und kooperativenInnovationstätigkeiten stellt eine bedeutende Herausforderung für diepolitischen Ziele der heutigen Technologiegesellschaft dar. PrivateForschung und Entwicklung kollidieren mit kollektivenStandardisierungstätigkeiten. Ist eine genormte Technologie durch geistigesEigentum geschützt, steht diese alleinige Ausbeutung desimmaterialgüterrechtlichen Monopolrechts im Konflikt mit dem kollektivenBestreben nach normgemäßer Produktion. In den vergangenen Jahren gab eseinen Anstieg an prominenten Rechtsstreitigkeiten über Normen mitgeistigem Eigentum als Inhalt, wie zum Beispiel die GSMMobilfunktelefonie - und die JEDEC Speicherkarten Norm.Diese Arbeit wird die verschiedenen Verhaltensweisen derSchutzrechtsinhaber bezüglich der Normung anhand von bekannten Beispielfällen aufzeigen. Hier entstehen immer dann Konflikte, wenn einInhaber, eines zur Norm erhobenen Schutzrechtes, eine Lizensierung zuangemessenen Bedingungen verweigert. Kern dieser Arbeit wird sein,verschiedene bereits angewandte sowie theoretische Lösungsmöglichkeitenaus dem Patent – und Wettbewerbsrecht sowie aus den IP Policies derNormierungsorganisationen zu untersuchen. Hierbei wird zum einen dieVerpflichtung zur Lizensierung aus dem Kartellrecht im Lichte der Magillund Spundfass Entscheidungen betrachtet. Zum anderen werden originelleVorschläge zur Sicherstellung von Lizensierung analysiert.Diese Untersuchung befasst sich also mit den Handlungsmöglichkeiten vondeutschen Normanwendern gegen unkooperative Patentinhaber. Deshalbsollen kartellrechtliche Bedenken bezüglich der Organisationsstruktur vonNormierungsorganisationen6 sowie ihren Verhandlungen mitImmaterialgüterrechtsinhabern7 hier nicht behandelt werden. Aus selbigemGrund werden wettbewerbsrechtliche Offenlegungspflichten derSchutzrechtsinhaber im Normungsprozess außen vor gelassen.