Auch 20 Jahre nach der Schuldrechtsmodernisierung bestehen noch zahlreiche Unklarheiten in Bezug auf die genaue Dogmatik und wertungsmäßige Rechtfertigung der Pflicht des Schuldners zur Überwindung zufällig eingetretener Leistungshindernisse. Ausgehend vom gemeinen Recht des 19. Jahrhunderts untersucht Marc Häuser die dogmatischen Hintergründe dieser Pflicht und ihre Stellung im Gefahrtragungssystem des BGB. Dabei werden tradierte Begriffe wie die der Leistungs- und Gegenleistungsgefahr kritisch hinterfragt, der Einfluss der Gefahrtragungswertungen auf die Überwindungspflicht offengelegt und die genaue Rollenverteilung zwischen § 242 BGB und § 275 II BGB analysiert. Eine Kernthese ist hierbei, dass die Wertungsgrundlage für die Überwindungspflicht der Schutz des Synallagmas ist, den der Gesetzgeber lediglich von der Gegenleistungsebene auf die Leistungsebene vorverlagert hat.<br /><br />Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der University of Nottingham; 2014 Erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Justus-Liebig-Universität Gießen; Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main; 2023 Zweites juristisches Staatsexamen; 2024 Promotion.