Anhand einer Analyse des Konzepts der Fairness, auf das die Europäischen Verträge in der englischen Fassung von Art. 102 S. 2 lit. a) AEUV Bezug nehmen, und das der neue Digital Markets Act in sein Zentrum rückt, untersucht Johannes Blaschczok klassische Grundfragen des Kartellrechts unter einem veränderten Blickwinkel. Auf rechtsmethodischer Ebene erweist sich dabei die Diskurstheorie des Rechts nach J. Habermas und R. Alexy als besonders geeignet, um eine fundierte Integration komplexer wirtschaftswissenschaftlicher wie wirtschaftsethischer Argumente in die juristische Normauslegung zu gewährleisten. Auf wirtschaftspolitischer Ebene stellt sich unter dem Eindruck des post-Chicago reckoning und der sich in den Vereinigten Staaten im Vordringen befindenden New Brandeis School die Frage, ob nicht auch der herkömmliche europäische Ordoliberalismus einiger Aktualisierungen bedarf und wie diese im Wettbewerbsrecht aussehen müssen.<br /><br />Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School, Hamburg und der Tel Aviv University, Israel; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München; Rechtsreferendariat in Berlin/Brandenburg; Akademischer Rat und Habilitand an der Ludwig-Maximilians-Universität München.