Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,3, Hochschule für angewandtes Management GmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: "Keine Sonderrechte, sondern Menschenrechte" fordert die deutsche Sozialistin Clara Zetkin bereits im Jahre 1910. Durch Artikel 3 GG legt die deutsche Gesetzgebung rund fünf Jahrzehnte später offiziell eine Gleichstellung von Mann und Frau als unmittelbar geltendes Recht fest. Somit sollte eigentlich davon ausgegangen werden können, dass aufgrund dieser gesetzlichen Fixierung männliche Dominanzkultur und vor allem eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung im Beruf zurückgewiesen werden. Dies ist jedoch nicht so, weswegen im Verlauf dieser Arbeit auf die Ursachen für die weibliche Unterrepräsentanz in Führungspositionen eingegangen werden soll.