Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Wissensorganisation im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft

Wissen ist für den Aufsichtsrat der AG die entscheidende Ressource zur Erfüllung seiner Aufgaben. Es ist daher sicherzustellen, dass das relevante Wissen, das in der Regel außerhalb des Aufsichtsrats generiert wird, den Aufsichtsrat und die jeweils zuständigen Mitglieder erreicht. Der systematischen Sicherstellung eines solchen Wissenstransfers und der Überwindung bestehender Wissensasymmetrien dient die Wissensorganisation in Form eines Regelwerks zum Umgang mit Wissen. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu sind rudimentär, so dass der Aufsichtsrat gehalten ist, eine Wissensorganisation in Form von Geschäftsordnungen für den Vorstand und sich selbst zu etablieren.

janvier 2025, 334 pages, Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag: Rechtswissenschaft, Bd. 243, Allemand
Tectum Verlag
978-3-689-00194-0

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