Zum Werk Durch das neue WpIG wird erst-mals ein speziell auf Wertpapierinstitute zugeschnittener Regulierungsrahmen an der Schnittstelle von Institutsaufsicht und Kapitalmarktrecht eingeführt. In Zukunft werden nur noch große bzw. systemrelevante Wertpapierinstitute den auch für Kreditinstitute geltenden Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Capital Requirements Regulation (CRR) unterfallen sowie - im Falle systemrelevanter Wertpapierfirmen - dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus der Europäischen Zentralbank unterliegen. Für alle anderen Wertpapierinstitute richtet sich das Aufsichtsregime nach dem WpIG, mit dem die IFD in deutsches Recht umgesetzt wurde, sowie nach der IFR und der BaFin-Mantelverordnung. Damit erhöht sich die regulatorische Komplexität für alle Akteure deutlich. Der Kommentar zum WpIG erschließt die Erfahrungen, die im Gesetzgebungsverfahren und bei der Implementierung der neuen Regeln bereits gewonnen wurden. Spezialisten aus Bundesbank und BaFin, Beratung, Wissenschaft und Industrie teilen ihre aktuellen Einblicke. Im Fokus u.a.: