Wie soll der Staat mit der Tatsache umgehen, dass ein zunehmend bedeutender Teil der Bevölkerung über keine oder ungenügende Kenntnisse der lokalen Amtssprache(n) verfügt?Kann er Zuwanderer verpflichten, eine Amtssprache zu erlernen? Wie weit soll er ausländerrechtliche Bewilligungen und die Erteilung des Bürgerrechts von Sprachkenntnissen abhängig machen? Soll er Amtssprachenkenntnisse fördern oder dies privater Initiative überlassen? Oder aus der entgegengesetzten Optik: Ist der Staat verpflichtet, eine grundlegende Kommunikation mit Fremdsprachigen zu ermöglichen, indem er z.B. Übersetzer zur Verfügung stellt? Oder hat er ein eigenes Interesse, dass seine Informationen verstanden werden und wenn ja, wie kann er dies umsetzen? Wie geht der Staat mit den Bedürfnissen der Migranten in Schule und anderen wichtigen Gesellschaftsbereichen um? Und schliesslich: Welche Bedeutung kommt der englischen Sprache im Umgang mit Migrantinnen und Migranten zu? Oder sollen neuen sprachlichen Minderheiten besondere Rechte zuerkannt werden? Liesse der mühsam errungene 'Sprachenfrieden' der Schweiz dies zu? Erfüllt schliesslich eine staatliche Integrationspolitik im Sprachenbereich angesichts der Tatsache, dass in der 2. Generation in der Schweiz wohnhafte ausländische Staatsangehörige in aller Regel über ausreichende Amtssprachenkenntnisse verfügen, überhaupt ein öffentliches Interesse?
Diese Fragen werden die schweizerische Sprachenpolitik in Zukunft beschäftigen. Die vorliegende Studie kann zwar nicht alle beantworten, sie möchte aber einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Sprachenpolitik leisten.