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Virtuelles Hausrecht?

Kritik am Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit

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Webpräsenzen bilden bislang keinen eigens anerkannten Schutzgegenstand unserer Rechtsordnung. Um diese vermeintliche Schutzlücke zu schließen, wurde das virtuelle Hausrecht herangezogen. In einer Parallele zum Hausrechtsinhaber in der physischen Welt soll dem Webpräsenzbetreiber ein originäres Schutzrecht gegenüber den Nutzern seiner Webpräsenz in Form eines virtuellen Hausrechts zur Verfügung stehen. Gabriella Piras erörtert mögliche dogmatische Begründungen für die Übertragung des im Sachenrecht verwurzelten Hausrechts auf den virtuellen Raum, die sie im Ergebnis ablehnt. Außerdem kritisiert sie, dass es einer Neuequilibrierung des Spannungsverhältnisses zwischen Webpräsenzbetreiber und Nutzern durch die Anerkennung eines virtuellen Hausrechts nicht bedarf, und dies vielmehr einen Versuch der Beschränkung der Internetfreiheit der Nutzer darstellt.<br /><br />Geboren 1985; Studium der Deutsch-Französischen Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und der Université Paris Ouest Nanterre La Défense; Akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Potsdam; seit 2015 Referendariat am Kammergericht Berlin; 2016 Promotion.

Informations bibliographiques

janvier 2021, 259 Pages, Allemand
MOHR SIEBECK
9783161605017

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