KI-Regulierung in der EU Die KI-Verordnung (KI-VO) schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz in der EU. Unternehmen, Behörden, Entwickler:innen und Anwender:innen stehen damit vor neuen rechtlichen und praktischen Herausforderungen: Welche Systeme gelten als "Hochrisiko"? Welche Pflichten ergeben sich für Anbieter und Nutzer:innen? Wie können Innovationen gefördert werden, ohne rechtliche Risiken einzugehen? Der HK-KI-VO - klar, kompakt und praxisnah Der neue Handkommentar vermittelt die KI-Verordnung prägnant und praxisnah. Ohne Umschweife konzentriert er sich auf die wesentlichen Inhalte und Fragestellungen. Die Autoren beleuchten dabei sowohl die rechtlichen als auch die technischen Aspekte und erklären diese in klar verständlicher Sprache. Das Werk vereint Lehrbuch und Kommentar und eignet sich ideal sowohl für Jurist:innen, die eine schnelle Orientierung benötigen, als auch für Nichtjurist:innen, die fundiertes Wissen für ihre Arbeit benötigen. Zum Inhalt: Anwendungsbereich und Grundprinzipien: Welche Systeme und Akteure sind betroffen? Kategorisierung von KI-Systemen: Hochrisiko, verbotene Systeme, niedrige Risikoklassen Pflichten der Marktakteure: Anbieter, Importeure, Händler:innen und Nutzer:innen Technische und organisatorische Anforderungen: Risikoanalyse, Transparenz, Datensicherheit Überwachung und Sanktionen: Rolle der Behörden, Marktaufsicht und Bußgelder Fazit Mit seinem klaren Fokus auf das Wesentliche ist das Werk ein unverzichtbarer Begleiter für alle, die sich schnell und sicher in der Welt der KI orientieren möchten - ohne sich in unnötigen Details zu verlieren. Es richtet sich an Rechtsanwält:innen, Unternehmensjurist:innen, Compliance- und AI-Officer sowie Produktverantwortliche, Entwickler:innen und Ingenieur:innen. Auch Behörden, Verbände und alle, die rechtliche und technische Vorgaben in KI-Projekten umsetzen müssen, profitieren davon. Die Autoren Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Als Mitglied des Sachverständigengremiums der EU (High-Level Expert Group on Artificial Intelligence) war er maßgeblich an der Entstehung der KI-VO beteiligt. Als Gründer und Leiter der Forschungsstelle RobotRecht forscht er seit über 15 Jahren an den rechtlichen Rahmenbedingungen für autonome Systeme und künstliche Intelligenz. Johannes Härtlein ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Hilgendorf und an der Forschungsstelle RobotRecht. In seiner Dissertation beschäftigt er sich mit einem Regulierungskonzept für künstlich-generative Intelligenz.