Welche Voraussetzungen bedingen eine mögliche Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer? Menschenrechtsverletzungen zeigen sich in verschiedenen Zusammenhängen, z.B. in unwürdigen Arbeitsbedingungen oder Kinder- und Sklavenarbeit. Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht das geltende deutsche Privatrecht, d.h. das Internationale Zivilverfahrens- und Privatrecht sowie das autonome Haftungsrecht. Da die Problematik kein exklusives Phänomen der deutschen Rechtsordnung darstellt, berücksichtigt Leonhard Hübner die Lösungen ausländischer Rechtsordnungen und macht sie für die Beurteilung des deutschen Rechtszustands fruchtbar. Unter erneuter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung unterbreitet er Regelungsvorschläge de lege ferenda . Welche Voraussetzungen bedingen eine mögliche Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer? Menschenrechtsverletzungen zeigen sich in verschiedenen Zusammenhängen, z.B. in unwürdigen Arbeitsbedingungen oder Kinder- und Sklavenarbeit. Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse steht das geltende deutsche Privatrecht, d.h. das Internationale Zivilverfahrens- und Privatrecht sowie das autonome Haftungsrecht. Da die Problematik kein exklusives Phänomen der deutschen Rechtsordnung darstellt, berücksichtigt Leonhard Hübner die Lösungen ausländischer Rechtsordnungen und macht sie für die Beurteilung des deutschen Rechtszustands fruchtbar. Unter erneuter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung unterbreitet er Regelungsvorschläge<i>de lege ferenda</i> .<br/><br /><br />Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Bonn, Freiburg, Lausanne und Köln; 2007 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg; 2008/09 Master-Studium an der University of Oxford, Somerville College (M.Jur.); 2010 Promotion; 2012 Zweite juristische Staatsprüfung; Rechtsanwalt in Hamburg; Wissenschaftlicher Assistent am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg; 2021 Habilitation; Lehrstuhlvertretungen in Mainz und Osnabrück.